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Gestohlene Waren und Ankaufsschwellen

Die Handelsprofile derselben Version legen zwei Grenzen für den Ankauf fest: Alle dokumentierten Händler lehnen gestohlene Waren ab, und jede Person setzt eine Haltbarkeitsschwelle (meist 50%, in wenigen Fällen 25% oder 100%). Diese Seite fasst die Regeln zusammen und hält fest, was noch nicht bestätigt ist.

Inhalt

Ankaufsregeln

Jedes Händlerprofil enthält drei Ankaufsregeln: Annahme gestohlener Waren, Haltbarkeitsschwelle und Ankaufsstufe. In den aktuellen Daten derselben Version sind alle Händler so markiert, dass sie gestohlene Waren ablehnen; die Ankaufsstufe ist durchgehend 0, und die Haltbarkeitsschwelle liegt meist bei 50%, mit wenigen Einträgen von 25% oder 100%.

Daher können als gestohlen markierte Gegenstände nicht im normalen Handel verkauft werden. Gegenstände unter der Haltbarkeitsschwelle einer Person können ebenfalls unverkäuflich sein. Maßgeblich ist die aktuelle Anzeige der Handelsoberfläche.

Abweichende Schwellen

Die Tabelle nennt die bestätigten Personen, deren Haltbarkeitsschwelle von 50% abweicht, einschließlich ihrer Siedlungen. Die übrigen Händler teilen den üblichen Wert und werden nicht einzeln aufgeführt.

Abweichende Schwellen
PersonOrtHaltbarkeitsschwelle
MathisDenbrie25%
LetarBrynn25%
ArmuzBrynn100%

Bezug zum Verbrechensstatus

Der Verbrechensstatus beeinflusst auch andere Systeme: Er kann Schlafprüfungen blockieren und manche Dialogdienste beeinflussen (siehe Rasten und Speichern). Wie Waren als gestohlen markiert werden sowie die Abläufe für Durchsuchungen und Geldstrafen sind in den bestätigten Seitendaten nicht abschließend geklärt.

Nicht bestätigte Einzelheiten

Wie Gegenstände als gestohlen markiert werden, ob andere Wege zu ihrer Verwertung bestehen und wie die vollständigen Abläufe für Durchsuchungen und Geldstrafen aussehen, ist in den Daten derselben Version noch nicht abschließend geklärt und wird hier nicht behauptet (dokumentierte Lücke).

Quellen

Spielversion 0.9.4.25

  1. Ankaufsregeln der Personen-Handelsprofile derselben Version
  2. Durch Verbrechen blockierte Schlafprüfungen derselben Version
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